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Virtuelle Sprechstunde

Was für eine schöne Vorstellung: Eure Tierarztpraxis ist immer dabei - egal wo ihr seid.

Online-Tierarztbesuche sind die perfekte Ergänzung zu den üblichen Dienstleistungen bei uns.

Neben der telefonischen tierärztliche Beratung sind die Online-Konsultation ideal für verantwortungsvolle Besitzer, die sich Sorgen um ihr Haustier machen.

Wann ist ein Online-Termin nicht geeignet?

Wenn unsere Haustiere Anzeichen von Unwohlsein zeigen, kann das für Tier und Besitzer beängstigend sein, selbst unter den normalsten Umständen.

 

Online-Konsultationen sind nicht geeignet, wenn Ihr Haustier eines der folgenden lebensbedrohlichen Symptome zeigt:

  • Unfähig, Urin oder Kot abzusetzen

  • Es hat eine giftige Substanz aufgenommen (Pflanzen, Futter, Gift)

  • Sie haben etwas Gefährliches verschluckt (Kleidung, Spielzeug)

  • Kollaps

  • Krampfanfall

  • Atembeschwerden

  • Erbrechen oder Durchfall für mehr als 24 Stunden

  • Durst- oder Appetitlosigkeit

  • Aufgeblähter schmerzhafter Bauch

  • Hochgradige Probleme mit den Augen

  • schwere Unfälle

  • Offene Wunden

 

Wenn Dein Haustier eines der oben genannten Anzeichen zeigt, wenden Dich bitte so schnell wie möglich an uns oder den nächstgelegenen Notfalltierarzt.

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Foto: QS/Wolfgang Uhlig

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Wofür ist eine Online-Sprechstunde geeignet?

Die Videokonsultationen ermöglichen es uns, weitere Ratschläge zu erteilen und bestehende Krankheiten zu überwachen. Auch OP-Nachkontrollen können virtuell abgewickelt werden.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob ein Tierarztbesuch nötig ist, kannst Du gern vorab einen virtuellen Besuch bei uns machen.

Wir erklären, was wir mit Deiner Hilfe untersuchen können und finden heraus, ob ein physischer Besuch nötig ist, den wir dann besser vorbereiten können.

In einigen Fällen können wir sogar Medikamente zukommen lassen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall und wird entsprechend der aktuellen Rechtslage durchgeführt.

Die Videosprechstunde wird bei uns professionell durchgeführt und ordnungsgemäß entsprechend der GOT (Gebührenordnung) abgerechnet. Wenn aufgrund unserer Empfehlung ein Besuch in unserer Praxis folgt, werden die Kosten der Vorabkonsultation übrigens zum Teil angerechnet.

Foto: QS/Wolfgang Uhlig

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